Fastnacht im Betrieb – Wann ist bützen erlaubt?

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In den Fastnachtshochburgen wird wieder kräftig geschunkelt und gebützt, doch nicht jeder Kollege ist närrisch veranlagt. Was sollten die Jecken im Büro beachten?

Die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange: die Zeitungen sind voller Meldungen der Garden und Vereine und regelmäßig laufen einem kostümierte und geschminkte Narren über den Weg. Wer in seiner Freizeit dem Narrentum frönt, kommt wieder voll auf seine Kosten.

Doch bei der Arbeit ist Vorsicht geboten! Nicht jeder Kollege hat Verständnis, wenn man ihn bützt (d.h. küsst) oder ihm an Weiberfastnacht die neue Krawatte ruiniert. Insbesondere bei zugezogenen und ausländischen Mitarbeitern sollte vorher das Einverständnis eingeholt werden. Etikette-Trainer Horst Hanisch aus Bonn warnt: „Wenn man dann einem Geschäftspartner einfach den Schlips abschneidet, dürfte der ziemlich brüskiert sein.“

Alkohol am Arbeitsplatz sollte abgesprochen sein

Eine Lösung für die Narren sind Betriebsfeiern zur Fastnachtszeit. Hier darf in der Regel geschunkelt und gebützt werden. Kollegen, die das nicht wollen, werden dem Fest dann wohl eher fernbleiben. Hier kann auch im Vorfeld die Frage des Alkohols geklärt werden, denn in manchen Unternehmen ist Alkohol grundsätzlich verboten. Wer an Weiberfastnacht mit den Kollegen anstoßen will, sollte sich vorher bei seinem Vorgesetzten erkundigen, ob das in Ordnung ist.

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