Fastnachtsumzüge: auf Kreisstraßen gilt Alkoholverbot – Jugendschutzbestimmungen werden überwacht

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Die Alkoholexzesse in der Fastnachtszeit werden von Jahr zu Jahr schlimmer. Vor allem Jugendliche nutzen die tollen Tage, um mit Hochprozentigem zu feiern. Doch der Jugendschutz gilt auch zur Fastnacht!

Jedes Jahr wieder säumen nicht nur feiernde Narren, sondern auch betrunkene Jugendliche die Straßen entlang der Umzüge. Egal ob rheinischer Karneval, Mainzer Fastnacht oder der Fasching im Süden – der Alkohol ist überall zum Problem geworden. Für die Faschingsumzüge, die über Kreisstraßen führen, gilt daher wieder ein vollständiges Alkoholverbot auf den Wagen. „Die Verkehrssicherheit leidet darunter, wenn Alkohol im Spiel ist“, so erklärt es Erich Sailer, der Leiter des Fachbereichs Verkehr. Darüber hinaus werden in Weißenhorn Polizeibeamte in Zivil vor allem ein Auge auf die Jugendlichen Zuschauer werfen. Mit Teststreifen ist es ihnen möglich, Getränke auf Alkohol zu untersuchen. Denn gerade bei den Jugendlichen ist es beliebt, selbst gemischte Getränke mitzubringen.

Ordnungsdienste überwachen Alkoholstände

Da die Allgemeinen Jugendschutzbestimmungen auch zur Faschingszeit gelten, ist auch Kreisjugendpfleger Reinhold Kwiedor mit von der Partie. Er begleitet die Beamten in Weißenhorn und warnt schon jetzt, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes unter Umständen zu einer Anzeige führen kann. Denn das ist vielen Feiernden nicht bewusst. Auch in anderen Gemeinden wird dem Alkohol der Kampf angesagt: in Neu-Ulm ist das Verteilen von Essen und Trinken von den Wagen untersagt worden. Beim Ulmer Narrensprung überwacht neben den Narren selbst auch der kommunale Ordnungsdienst die Getränkestände entlang der Strecke.

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